Systemische Praxis             Marco Boos
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Erziehungsbeistand

Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

 

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen.

Ihr soziales Umfeld wird dabei einbezogen. Ältere Minderjährige und Jungerwachsene unterstützt dieses Angebot bei ihrer Verselbstständigung.

Kernstück der Arbeit sind Beratungsgespräche, Entwicklungsprobleme bewältigen, Selbstständigkeit erlangen.

 

 

Der Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand bietet Kindern und Jugendlichen die Hilfe und Unterstützung, die sie auf ihrem Weg hin zur Verselbstständigung brauchen. Dies geschieht teilweise auch in so genanntem "trägereigenem Wohnraum" - in diesem Fall für Jugendliche, die schon sehr eigenständig sind, und nicht mehr bei den Eltern leben können.

Regionale Lebensbezüge sollen bestehen bleiben.

 

Zielgruppe und Ziele:

Der Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die in eigenem Wohnraum leben, sowie an ältere Kinder und jüngere Jugendliche, die im Elternhaus wohnen. Bei den jungen Volljährigen handelt es sich vor allem um Personen, die aus stationären Angeboten in eigenen Wohnraum ziehen und bis zur endgültigen Ablösung Unterstützung benötigen.

In der Regel werden Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 18 Jahren und junge Volljährige betreut.

 

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Ihr soziales Umfeld wird dabei einbezogen. Ältere Minderjährige und Jungerwachsene unterstützt dieses Angebot bei ihrer Verselbstständigung. Kernstück der Arbeit sind Beratungsgespräche.

 

Zugang zur Hilfe

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt

 

 

SP-Boos | Marco Boos |0163/7407011  | info@sp-boos.de