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Sozialpädagogische Familienhilfe 

(§ 31 SGB VIII)

 

 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), eine ambulante Hilfe zur Erziehung, zielt auf den Erhalt der Familie und unterstützt bei der Erziehung der Kinder. Die Hilfe bezieht die Familie als Ganzes mit ein. SPFH soll Hilfe zur Selbsthilfe geben.

 

 

Die SPFH ist eine intensive, aufsuchende Hilfe. Sie ist auf längere Dauer angelegt und richtet sich in der Regel an Familien, die Unterstützung in mehreren Lebensbereichen benötigen. Durch intensive Betreuung und Begleitung wird Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen gegeben. Dies betrifft die Lösung von Konflikten und Krisen ebenso wie die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

 

Zielgruppe und Ziele:

Die SPFH wendet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Damit ist häufig der Verlust von Orientierung, Sicherheit und Stabilität verbunden. In der Familie können sowohl die Versorgung, als auch das Wohl einzelner oder aller Kinder nicht mehr gewährleistet werden.

Selbsthilfepotentiale zu stärken und die gesamte familial-soziale Lebenssituation des Kindes zu verbessern, sind die Ziele der SPFH. Innerhalb dieser Hilfeform steht die Unterstützung von Familien im Alltagsleben im Vordergrund:

Beziehungen zwischen Eltern und Kindern sowie der Kinder untereinander, das Verhältnis von Familie und sozialem Umfeld, gesundheitliche Situation von Kindern und Eltern, materielle Situation der Familie, Organisation des Haushalts.

 

Zugang zur Hilfe

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt.

 

 

SP-Boos | Marco Boos |0163/7407011  | info@sp-boos.de